Mutterschutz Geld: Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind, können davon profitieren. Allerdings müssen Frauen nicht immer angestellt sein, um in den Genuss von Mutterschaftsgeld zu kommen.
Mutterschutz Geld: Welche Frauen können in Deutschland die Zahlungen beantragen
Einen Zuschuss für die Zeit vor der Entbindung und die Wochen nach der Geburt gibt es in vielen Ländern. In Deutschland wird das Mutterschutz Geld gezahlt. Es soll Frauen sechs Wochen vor der Geburt die Möglichkeit geben, Zuhause zu bleiben und sich auf die Zeit nach der Ankunft des neuen Erdenbürgers vorzubereiten. Das Geld wird von der Krankenkasse gezahlt, in der Regel beteiligt sich auch der Arbeitgeber an den Zahlungen. Dieser sogenannte Arbeitgeberzuschuss ist aber an bestimmte Vorgaben geknüpft.
Die erste Voraussetzung, um überhaupt Geld zu bekommen, ist die einer bestehenden Krankenversicherung. Die Krankenversicherung ist nämlich dafür zuständig, dass das Mutterschutz Geld ausgezahlt wird. Sie zahlt einen Betrag von maximal 13 Euro pro Tag, der im nächsten Schritt vom Arbeitgeber aufgestockt wird. Der Betrag den der Arbeitgeber zahlen muss, orientiert sich am Verdienst der werdenden Mutter in den letzten Monaten vor der Geburt.
Video: Mutterschaftsgeld und Mutterschutz | Elterngeld ABC
Wann muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschutz Geld zahlen?
Frauen, die sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, das noch dazu sozialversicherungspflichtig ist, haben eine gute Chance Mutterschutz Geld zu bekommen. Und zwar nicht nur den Anteil der Krankenkasse, sondern auch den Arbeitgeberzuschuss.
Wenn die Frau in den letzten Monaten (in der Regel gilt als Berechnungszeitraum die letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes) mehr als 390 Euro pro Monat verdient hat, ist der Arbeitgeber zu diesem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld verpflichtet. Der Arbeitgeberanteil ist in den sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin so hoch, dass die werdenden Mutter auf ihren üblichen durchschnittlichen Nettoverdienst kommt.
Wie berechne ich mein Mutterschutz Geld?
Viele Frauen fragen sich gegen Ende ihrer Schwangerschaft, wie sich denn ihr Mutterschutz Geld berechnet. Das ist in der Regel relativ einfach, was aber noch besser ist, dass sich die werdende Mutter nicht damit beschäftigen muss. Die Berechnung des Anspruchs übernehmen nämlich andere für sie. Trotzdem kann es sinnvoll sein, wenn man weiß, wie sich das Mutterschaftsgeld zusammensetzt.
Ein Beispiel: Frau Müllers Netto-Verdienst lag in den drei Monaten vor dem Beginn der Schutzfrist bei durchschnittlich 1500 Euro. Dieser Verdienst wird zunächst mit der Zahl drei multipliziert, da zur Berechnung des Mutterschutzgeldes die letzten drei Monate relevant sind. Macht also 4500 Euro. Die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes und damit auch die Höhe des Arbeitgeberanteils berechnet sich pro Kalendertag.
Man nimmt bei der Berechnung des Mutterschutzgeldes durchschnittlich 30 Tage pro Monat an. Gerechnet auf die drei relevanten Monate ergeben sich 90 Tage, durch die der Betrag von 4500 Euro dividiert wird. Heraus kommen 50 Euro pro Tag. Von diesem 50 Euro wird der Anteil der Krankenkasse abgezogen, der sich – wie bereits erwähnt – auf 13 Euro beläuft. 50-13 ergibt 37 Euro. Das ist die Höhe des Arbeitgeberanteils auf den die werdende Mutter einen Anspruch hat und zwar in den sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und in den ersten acht Wochen nach der Geburt des Kindes.
Ich bin schwanger, aber nicht gesetzlich versichert. Was nun?
Frauen, bei denen eine Schwangerschaft vorliegt, die aber nicht gesetzlich krankenversichert sind, können von der Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld bekommen. Für sie gibt es aber andere Alternativen an einen finanziellen Zuschuss für die Zeit vor der Geburt zu kommen. Nach der Geburt haben diese Frauen dann aber trotzdem in der Regel Anspruch auf Elterngeld. Doch zu diesem Thema unten mehr.
Frauen, die arbeiten, aber nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können also nicht den Zuschuss in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse bekommen. Die private Krankenversicherungen zahlen diesen Zuschuss nämlich nicht. Doch diese Frauen haben gegen Ende ihrer Schwangerschaft eine andere Option:
Sie können bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes ihren Anspruch geltend machen. Mit etwas Glück können auch Frauen, die in einer privaten Krankenversicherung Mitglied sind, hier einen Zuschuss für das Ende ihrer Schwangerschaft bekommen. In der Regel beläuft sich diese Zahlung, die allerdings nur einmalig gezahlt wird, auf bis zu 210 Euro.
Bekomme ich auch Mutterschutzgeld in der Elternzeit?
Einige Frauen wollen nach der Geburt des ersten Kindes gar nicht lange warten und werden relativ bald wieder schwanger. Sind sie noch in der Elternzeit, wenn sich die zweite Schwangerschaft einstellt, fragen sie sich häufig, ob sie dennoch einen Anspruch auf Mutterschutz Geld haben. Die Antwort lautet ja. Den Betrag von maximal 13 Euro wird die Krankenkasse auch in diesem Fall zahlen. Anders ist es mit dem Arbeitgeberanteil. Frauen, die in der Elternzeit noch einmal schwanger werden, haben in der Regel keinen Anspruch auf den Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld.
Doch es gibt einen Ausweg: Wird die Elternzeit unterbrochen, muss der Arbeitgeber seinen Anteil zum Mutterschutz Geld zahlen. Die Sache hat aber einen Haken: Der Arbeitgeber muss der Unterbrechung der Elternzeit zustimmen und das wird er vermutlich nur recht selten tun, da damit Kosten auf ihn zukommen. Ist die Elternzeit nämlich unterbrochen, muss er den Arbeitgeberanteil in voller Höhe zahlen und gleichzeitig damit rechnen, dass die Arbeitnehmerin gar nicht zur Arbeit erscheint – weil ihre Schwangerschaft bereits weit fortgeschritten ist.
Video: Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld?
Welche Zuschüsse gibt es nach der Geburt des Kindes?
Nach der Geburt des Kindes haben Frauen einen Anspruch auf zwei verschiedene Arten von Zuschüssen: Zum einen wird in den ersten acht Wochen nach der Geburt des Kindes noch weiterhin Mutterschutz Geld bezahlt. Der zweite Anspruch bezieht sich auf das Elterngeld. Dazu muss man allerdings wissen, dass in den ersten acht Wochen Mutterschutz Geld und Elterngeld miteinander verrechnet werden.
Während Eltern einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit für ihr Kind haben, wird das Elterngeld in der Regel nur 14 Monate gezahlt. Meist regeln Paare das so, dass die Mutter 12 Monate Elterngeld erhält, während der Vater für zwei Monate den Zuschuss beantragt. Der Antrag muss bei der Elterngeldstelle gestellt werden. Und wie so häufig ist es auch bei der Elterngeldstelle ratsam, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Das ist jedoch meist gar nicht so einfach, da der Antrag erst dann eingereicht werden kann, wenn das Kind bereits zu Welt gekommen ist. Glücklicherweise handhabt das die Elterngeldstelle so, dass das Elterngeld auch rückwirkend ausgezahlt wird.
Elterngeldberechnung: Wie funktioniert das?
Die Elterngeldberechnung funktioniert ein wenig anders wie die Berechnung des Mutterschutz Geldes. Wer sich die Elterngeldberechnung einfach machen möchte, der kann auf einen der zahlreichen Rechner im Internet zurückgreifen. Werden hier die Daten des Antragstellers eingegeben, kann man meist mit wenigen Klicks erfahren, wie viel Elterngeld künftig gezahlt werden wird.
Bei Fragen hilft aber auch die Elterngeldstelle gerne weiter.
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