Rechte und Pflichten mit dem Kinderwagen

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Wer mit dem Kinderwagen unterwegs ist, sieht sich manchmal mit unvorhergesehenen Problemen konfrontiert. Nicht immer ist klar, wo der Kinderwagen abgestellt werden darf, welcher Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln erforderlich ist oder wie im Kaufhaus sicher die Etage gewechselt werden kann. Dabei gibt es gesetzliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen.

Der Hausflur als Parkmöglichkeit

Es spielt keine Rolle, ob die Nachbarn darüber verärgert sind: Kinderwägen dürfen grundsätzlich im Hausflur abgestellt werden. Die Fluchtwege müssen dabei stets freigehalten werden. Ist der Hausflur eng bemessen, dürfen Kinderwägen nicht geparkt werden, weil im Brandfall eine Flucht erschwert werden würde. Besitzt das Haus einen Kinderwagenraum, muss der Kinderwagen dort abgestellt werden und darf nicht im Flur verbleiben. Gerichtsurteile bestätigen, dass es für den Mieter unzumutbar ist, den Kinderwagen in den dritten oder höheren Stock zu tragen, auch wenn der Vermieter ihn darauf hinweist.

Richtiges Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln

Für Kinderwägen und die zugehörigen Familien mitglieder gelten in öffentlichen Verkehrsmitteln Regeln, die einzuhalten sind.

Für Kinderwägen und die zugehörigen Familien mitglieder gelten in öffentlichen Verkehrsmitteln Regeln, die einzuhalten sind.

Öffentliche Verkehrsmittel sind aufgrund ihrer Geräumigkeit praktisch, um Kinderwägen zu transportieren. Viele Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen bieten Kinderwagen-Abstellplätze an, die freigegeben werden müssen, sobald eine Person mit Kinderwagen einsteigt. Moderne Verkehrsmittel besitzen meist extra breite Gänge und Türen sowie niedrige Einstiege, um die Nutzung für Kinderwagenfahrer so angenehm wie möglich zu gestalten. In Zügen und manchen U-Bahnen gibt es separate Abteile für Kinderwägen, wo zudem Sitzplätze zur Verfügung stehen. Es muss darauf geachtet werden, dass der Kinderwagen gut befestigt wird. Bremse anziehen ist dabei notwendig, außerdem befinden sich manchmal in Bussen und Bahnen Befestigungsschlaufen und -bügel, die zusätzlichen Halt bieten. Kinderwägen gelten in Zügen, Bahnen und Bussen als Gepäck und können in der Regel kostenlos mitgenommen werden – dennoch lohnt es sich, zuvor Informationen des Verkehrsverbundes einzuholen.

Rolltreppen dürfen nicht benutzt werden

Seit 2010 ist es nicht mehr gestattet, mit dem Kinderwagen die Rolltreppen zu benutzen. Grund dafür sind Sicherheitsbedenken, weil der Kinderwagen auf den Rolltreppen gekippt werden muss. Unfälle lassen sich dadurch nicht immer vermeiden, sodass die EU-Kommission die Reißleine zog. Das Verbot gilt EU-weit für alle Rolltreppen, auch in Flughäfen und an Bahnstationen. Grundsätzlich müssen Aufgänge oder Fahrstühle benutzt werden, um in die nächste Etage zu gelangen. Viele Betreiber sichern sich ab, indem sie Poller vor der Rolltreppe angebracht haben, sodass Kinderwägen nicht mehr passieren können. Steht kein Fahrstuhl zur Verfügung, muss der Kinderwagen über die Treppe getragen werden. Freundliche Mitmenschen helfen dabei gerne.

Probleme in Bussen

Viele Busse verfügen noch nicht über einen Niederflureinstieg, sodass der Kinderwagen über einige Stufen getragen werden muss. Normalerweise helfen die Mitreisenden gerne, notfalls müssen sie einfach angesprochen werden. Ein großer Irrtum: Der Busfahrer muss nicht beim Einsteigen helfen. Er hat lediglich die Verpflichtung, den Bus zu fahren. Theoretisch kann er also den Einstieg mit Kinderwagen verweigern, auch wenn es moralisch verwerflich wäre. In den meisten Fällen ist der Busfahrer jedoch dazu bereit, beim Einsteigen zu helfen, wenn keine anderen Fahrgäste im Bus sitzen.

Fazit:

Die Rechte als Kinderwagenfahrer wurden in den letzten Jahren immer mehr gestärkt. Abstellplätze und kostenlose Mitnahme von Kinderwägen gehören heute zum Standard, ebenso Niederflureinstiege und breite Gänge in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Pflichten sollten allerdings nicht vernachlässigt werden: Es ist verboten, Kinderwägen im Flur abzustellen, wenn diese den Fluchtweg behindern. Rolltreppen dürfen mit einem Kinderwagen ebenfalls nicht benutzt werden.

Quellen:

1. http://www.tagesspiegel.de/berlin/ab-dem-neuen-jahr-kinderwagen-auf-rolltreppen-verboten/1655766.html
2. http://www.kinderwagen.org/rechte-kinderwagen/
3. http://www.refrago.de/Duerfen_Kinderwagen_im_Treppenhaus_oder_Hausflur_abgestellt_werden.frage50.html
4. http://bahnreise-wiki.de/wiki/Mit_Kindern_und_Kinderwagen_im_Zug


Bildnachweis: © Titelbild Fotolia – julief514, #1 unsplash.com – Samuel Zeller

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